BEG- Antrags- und Zusagestopp

Mit Wirkung zum 24.01.2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Diese Entscheidung wurde vom Vorstand der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) getroffen.
Ein Grund für den sofortigen Programmstopp ist die enorme Anzahl der eingegangen Anträge in den letzten Wochen bei der KfW. Dies führte zu einer Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel. Laut KfW sind allein im Zeitraum November 2021 bis zum Programmstopp Anträge mit einem Fördervolumen von über 20 Mrd. € eingegangen.
 
Vom Antrags-/ Zusagestopp sind demnach folgende Programme betroffen:
 
  • Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH 55),
  • Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH 40), sowie für energetische Sanierungen.
 
Die Neubauförderung der EH 55 wurde einen Monat früher als geplant eingestellt. Für die Sanierung soll der Stopp dagegen nur vorläufig sein, bis entsprechende Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden. Über die Zukunft der Neubauförderung der EH 40 soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden werden.
 
Die bis zum 24.01.2022 eingegangenen, aber noch nicht bewilligten EH55- und EH40-Anträge, werden nun von der KfW nach den bisherigen Kriterien geprüft;die förderfähigen werden genehmigt. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge.
 
Die BEG-Förderprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Einzelmaßnahmen sind von diesem Programmstopp nicht betroffen.