Ladestellen für Elektrofahrzeuge werden Pflicht – GEIG
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2018) fordert für gewisse Parkplätze in oder an Gebäuden den Aufbau einer Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Die Umsetzung in das deutsche Recht wird mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG erfolgen.
Es soll für bestimmte Eigentümer von Neubauten mit Bauantrag ab 11. März 2021 oder bei größeren Sanierungen von Gebäuden im Bestand gelten. Das neue Gesetz wird Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen betreffen. Damit sollen Besitzer von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit erhalten, ihr Fahrzeug zu Hause, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen aufzuladen. Bauherren und sanierende Eigentümer von Bestandsgebäuden werden in die Pflicht genommen, dafür die notwendige Leitungsinfrastruktur zu schaffen und auch Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Das Gesetz soll nur Pkw und Lieferfahrzeuge betreffen.
Wenn Wohngebäude mit mindestens 11 Parkplätzen neu erbaut oder aufwändig saniert werden, müssen alle Stellplätze mit der Infrastruktur (Leitungen) für die Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden muss jeder fünfte Stellplatz mit der Infrastruktur (Leitungen) für die Elektromobilität ausgestattet werden, zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Letzteres gilt ab 01.Januar 2025 auch für Nichtwohngebäude im Bestand mit mindestens 21 Parkplätzen. Für gemischt genutzte Gebäude gilt die Regel nach der überwiegenden Gebäudenutzung.
Bei Verstoß gegen das GEIG sollen bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen. Es empfiehlt sich, den Entwurf des GEIG bei anstehenden Planungen schon heute zu studieren.