Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder
Für die Neubauförderung „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - mit modifizierten Förderbedingungen“ können ab dem 20.04.2022 wieder Anträge bei der KfW gestellt werden. Damit startet die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der BEG wieder.
Insgesamt steht für die Neubauförderung bis zum 31.12.2022 ein Budget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden die Förderkonditionen angepasst. Aufgrund des begrenzten Fördervolumens sollen vor allem die Fördersätze halbiert werden. Dadurch kommen mehr Antragsteller in den Genuss einer Förderung.
Bei Wohngebäuden fördert die KFW-Bank diese drei Effizienzhaus-Stufen:
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Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro,
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Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro,
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Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Sollten die bereitgestellten Mittel vor dem 31.12.2022 ausgeschöpft sein, wird die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Bei diesem Programm kann eine Förderung nur noch in der Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) bewilligt werden.
Ab Januar 2023 soll dann ein neues umfassenderes Förderprogramm („Klimafreundliches Bauen“) eingeführt werden. Dann wird ein stärkerer Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude gelegt.