28.07.2022 // Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Fokussierung auf Sanierungen und vereinfachte Antragstellung

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Energie- und Klimakrise sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die Sanierungsförderung für Gebäude neu zu strukturieren. Durch die große Nachfrage leeren sich die Fördertöpfe sehr schnell. Deshalb bekommt der einzelne Antragsteller künftig etwas weniger Förderung als vorher, dafür können mehr Menschen mit Unterstützung rechnen. Durch die derzeit hohen Energiekosten steigt die Rentabilität von Sanierungsmaßnahmen ohnehin, die Umstellung der Förderung soll die Kontinuität sicherstellen.

Dazu treten eine Reihe von Änderungen in den Förderbedingungen zu abgestuften Zeitpunkten ein, beginnend mit dem 28.07.2022.

Die Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) treten ab 28.07.2022 die KfW-Förderungen betreffend in Kraft, ab 15.08.2022 erfolgen Neuerungen in der BAFA-Förderung. Weitere Änderungen gelten ab Anfang 2023. Fokus aller Novellierungen liegt auf dem Heizungstausch und der Streichung jeglicher Förderung von gasverbrauchenden Anlagen.

Nachfolgend finden Sie die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

  • Absenkung der Fördersätze, um einer breiteren Gruppe von Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen,
  • Schließung des Zuschussportals der KfW und Fokussierung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen,
  • Abschaltung der Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW (Fokussierung auf systemische Maßnahmen), künftig alleinige Zuständigkeit des BAFA für Förderung der Einzelmaßnahmen,
  • Aufhebung Förderung fossiler Heizungen (betrifft gasbetriebene Anlagen und Umfeldmaßnahmen, insbesondere Renewable-Ready- und Gashybridheizungen),
  • Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus in der BEG, für Austausch von mind. 20 Jahre alten Heizungen zusätzlich 10% zum regulären Fördersatz.

 

gültig ab

Förderinstitution

Neuerungen

28.07.2022

KfW

  • Aufhebung Kreditförderung in der BEG EM
  • Zuschussförderung in der systemischen Sanierung nur noch für kommunale Antragsteller
  • Ersatzlose Aufhebung der Förderung gasbetriebener Anlagen und damit einhergehender Umfeldmaßnahmen
  • Anpassung der Fördersätze in der systemischen Sanierung
  • Streichung der Förderung des EH/EG 100

22.09.2022

KfW

  • Einführung Bonus (5%) für Worst Performing Buildings für Sanierungen auf Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55

15.08.2022

BAFA

  • Streichung iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung und in systemischer Sanierung
  • Einführung Heizungs-Tausch-Bonus
  • Einführung Wärmepumpenbonus
  • Anpassung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen

Anfang 2023

 

  • Neuveröffentlichung der überarbeiteten Fassung der BEG-Richtlinien
  • Einführung Bonus für serielle Sanierung
  • Inkrafttreten der novellierten Neubauförderung

 

Ausführliche bzw. weitergehende Informationen finden Sie unter: BEG & Bafa