Geänderte Bundesförderung für effiziente Gebäude
Zum 1. Januar 2023 gab es wieder neue Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Daraus ergeben sich nachfolgende Änderungen:
Allgemein
- Ausweitung des Kreises der Antragberechtigten auf alle Investorengruppen
- Wiederaufnahme der Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen
- Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraumes bis 66 Monate
- Ausgliederung der Neubauförderung aus Richtlinien des BEG
Fokus auf Sanierungen
- Ausweitung und Erhöhung des Wärmepumpen-Bonus
- Neu: Bonus für serielles Sanieren (SerSan-Bonus) von 15%
- Einführung der Nachhaltigkeitsklasse für die Sanierung von Wohngebäuden
Erhöhung der Effizienzanforderungen
- Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen nur, wenn das Gebäude danachzu 65% mit erneuerbaren Energien beheizt wird
- Höhere technische Anforderungen an Wärmepumpen (u.a. Kältemittel, Geräuschemissionen, Nutzungsgrad)
- Höhere Anforderungen bei Errichtung von Gebäudenetzen; keine Förderung für fossile Brennstoffe, wie zum Beispiel Erdgas
- Höhere Anforderungen an Biomasseheizungen (u.a. zulässiger Feinstaubausstoß)
- Brennstoffzellenheizung; Förderung nur bei Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biogas