Beschluss der GEG-Novelle durch das Bundeskabinett

 

Am 19.04.2023 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) angenommen. Spätestens vor der Sommerpause soll es zu einer Verabschiedung der GEG-Novelle durch den Bundestag und Bundesrat kommen. Mit dem neuen GEG wird geregelt, dass ab dem 01.01.2024 grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% Erneuerbare Energie nutzen soll.

Überblick der zukünftigen Regelungen:

  • Ausnahme- und Härtefallregelungen zur Befreiung (Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, sowie Wirtschaftlichkeit der Investitionen),
  • Bestandsschutz für Weiterbetrieb eingebauter Heizungen und Reparaturmöglichkeit bei Defekten,
  • Pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren), wenn Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist,
  • Technologieoffene Regelungen, um Vorgabe für Heizen mit Erneuerbaren Energien zu erfüllen (z.B. Betrieb einer Gasheizung mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit Wärmepumpe),
  • Unterstützung des Heizungswechsel durch Fördermittel, insbesondere für untere und mittlere Einkommensgruppen,
  • Beibehaltung des bisherigen Betriebsverbotes für Standardkessel ab einem Alter von 30 Jahren ( §72 GEG),
  • Enddatum für Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen: 31.12.2044.

Detaillierte Ausführungen dazu sind auf der Webseite des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zu finden.