Beschluss der GEG-Novelle durch das Bundeskabinett
Am 19.04.2023 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) angenommen. Spätestens vor der Sommerpause soll es zu einer Verabschiedung der GEG-Novelle durch den Bundestag und Bundesrat kommen. Mit dem neuen GEG wird geregelt, dass ab dem 01.01.2024 grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% Erneuerbare Energie nutzen soll.
Überblick der zukünftigen Regelungen:
- Ausnahme- und Härtefallregelungen zur Befreiung (Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, sowie Wirtschaftlichkeit der Investitionen),
- Bestandsschutz für Weiterbetrieb eingebauter Heizungen und Reparaturmöglichkeit bei Defekten,
- Pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren), wenn Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist,
- Technologieoffene Regelungen, um Vorgabe für Heizen mit Erneuerbaren Energien zu erfüllen (z.B. Betrieb einer Gasheizung mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit Wärmepumpe),
- Unterstützung des Heizungswechsel durch Fördermittel, insbesondere für untere und mittlere Einkommensgruppen,
- Beibehaltung des bisherigen Betriebsverbotes für Standardkessel ab einem Alter von 30 Jahren ( §72 GEG),
- Enddatum für Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen: 31.12.2044.
Detaillierte Ausführungen dazu sind auf der Webseite des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zu finden.