Die Ampel-Koalition einigt sich auf eine finale Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Nach langwierigen Diskussionen und Verhandlungen soll der finale Gesetzentwurf zur GEG-Novelle durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Mit dem neuen GEG – das sogenannte Heizungsgesetz – soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Im Kern wird darin geregelt, dass künftig jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mit mindestens 65% Erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Für die Umrüstung sollen Übergangsfristen gelten, die vor allem abhängig sind von der Erstellung kommunaler Wärmepläne.
Vorgesehene Anpassungen im neuen GEG:
- Zeitaufschub zur Heizungsumrüstung für Hauseigentümer durch Koppelung des GEG an den Gesetzesentwurf zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze.
- Novelliertes GEG ist ab 01.01.2024 in vollem Umfang nur für Neubaugebiete gültig
- Bei Bestandsbauten ist eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung Voraussetzung
- Konkrete kommunale Wärmepläne sollen Entscheidungsgrundlage für Hausbesitzer sein, um die für sie günstigsten Heizungsvariante auszuwählen
- Technologieoffenheit, um Vorgabe für Heizen mit 65% Erneuerbaren Energien zu erfüllen, mit diversen Optionen wie:
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung
- Heizung, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basiert
- Einführung einer verpflichtenden Beratung, wenn nach dem 01.01.2024 eine Erdgasheizung eingebaut werden soll
- Unterstützung des Heizungswechsels durch Fördermittel:
- Einkommensunabhängige Grundförderung von 30% der Investitionskosten
- Übernahme von bis zu 70% der Investitionskosten einer klimafreundlichen Heizung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
- Stärkere Förderung von Haushalten mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro (zusätzlich 30%)
- Bei einem Einbau vor 2028 ist zudem ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 % geplant
- Mieterschutz durch Deckelung der Mieterhöhungen im Zusammenhang mit der Umlage der Investitionskosten für einen Heizungstausch
- Einführung einer Härtefallklausel bei finanzieller Überforderung bzw. ungeeigneten Gebäuden
- Zurverfügungstellung günstiger Kredite für ältere Hauseigentümer